Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO
Anlage 4 zur Eigentümerabfrage im freiwilligen Ankaufsverfahren „Freiwilliges Ankaufsverfahren „Herrenberg-Süd“". Mit den folgenden Informationen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Eigentümerabfrage informieren.
1. Verantwortlicher
Oberbürgermeister Nico Reith
Stadt Herrenberg, Marktplatz 5, 71083 Herrenberg
Telefon: 07032 924-0 · E-Mail: stadt@herrenberg.de
2. Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter der Stadt Herrenberg, Marktplatz 5, 71083 Herrenberg
E-Mail: datenschutz@herrenberg.de
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Stadt Herrenberg verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung der Eigentümerabfrage im Rahmen des freiwilligen Ankaufsverfahrens „Herrenberg-Süd". Die Verarbeitung dient insbesondere
- der Zuordnung von Eigentümerinnen und Eigentümern zu den betroffenen Grundstücken,
- der Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft,
- der Prüfung der Voraussetzungen einzelner Modellvarianten,
- der Vorbereitung politischer Entscheidungen über die weitere Durchführung des Ankaufsverfahrens.
4. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW) sowie den Aufgaben der Stadt Herrenberg im Rahmen ihrer städtebaulichen Entwicklung und Bodenpolitik. Soweit Angaben freiwillig gemacht werden, erfolgt die Verarbeitung zusätzlich auf Grundlage Ihrer freiwilligen Mitwirkung.
5. Kategorien der verarbeiteten Daten
Verarbeitet werden insbesondere:
- Name, Vorname,
- Anschrift,
- Angaben zum Eigentum an Grundstücken,
- Flurstücksnummern,
- Angaben zur Mitwirkungsbereitschaft,
- gewählte Modelloptionen,
- freiwillig mitgeteilte ergänzende Angaben.
6. Herkunft der Daten
Die Angaben zu Flurstücken, Eigentumsverhältnissen und Grundstücksdaten stammen aus den bei der Stadt Herrenberg vorhandenen amtlichen Unterlagen und Geodatenbeständen sowie den von Ihnen im Rahmen der Eigentümerabfrage gemachten Angaben.
7. Empfänger der Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb der Stadt Herrenberg ausschließlich den mit dem Verfahren befassten Stellen zugänglich gemacht. Soweit erforderlich, können Daten an folgende Stellen weitergegeben werden:
- Gemeinderat und zuständige Ausschüsse in aggregierter oder erforderlicher Form,
- beauftragte Fachbüros und Gutachter,
- Vermessungs- und Notariatsstellen,
- weitere öffentliche Stellen, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.
Eine Übermittlung in Staaten außerhalb der Europäischen Union erfolgt nicht.
8. Dauer der Speicherung
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung des Verfahrens, die Vorbereitung möglicher Grundstücksgeschäfte sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Kommt kein Grundstücksgeschäft zustande, werden die Daten nach Abschluss des Verfahrens und Ablauf der einschlägigen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Teilnahme an der Eigentümerabfrage ist freiwillig. Ohne die Bereitstellung der erforderlichen Angaben kann die Stadt Herrenberg Ihre Mitwirkungsbereitschaft im Rahmen des freiwilligen Ankaufsverfahrens jedoch nicht berücksichtigen.
10. Ihre Rechte
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung das Recht auf
- Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO),
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),
- Löschung Ihrer Daten unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO),
- Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
11. Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 615541-0 · E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de