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Stadt Herrenberg

Freiwilliges Ankaufsverfahren „Herrenberg-Süd“

Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO

Anlage 4 zur Eigentümerabfrage im freiwilligen Ankaufsverfahren „Freiwilliges Ankaufsverfahren „Herrenberg-Süd“". Mit den folgenden Informationen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Eigentümerabfrage informieren.

1. Verantwortlicher

Oberbürgermeister Nico Reith
Stadt Herrenberg, Marktplatz 5, 71083 Herrenberg
Telefon: 07032 924-0 · E-Mail: stadt@herrenberg.de

2. Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter der Stadt Herrenberg, Marktplatz 5, 71083 Herrenberg
E-Mail: datenschutz@herrenberg.de

3. Zweck der Datenverarbeitung

Die Stadt Herrenberg verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung der Eigentümerabfrage im Rahmen des freiwilligen Ankaufsverfahrens „Herrenberg-Süd". Die Verarbeitung dient insbesondere

4. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW) sowie den Aufgaben der Stadt Herrenberg im Rahmen ihrer städtebaulichen Entwicklung und Bodenpolitik. Soweit Angaben freiwillig gemacht werden, erfolgt die Verarbeitung zusätzlich auf Grundlage Ihrer freiwilligen Mitwirkung.

5. Kategorien der verarbeiteten Daten

Verarbeitet werden insbesondere:

6. Herkunft der Daten

Die Angaben zu Flurstücken, Eigentumsverhältnissen und Grundstücksdaten stammen aus den bei der Stadt Herrenberg vorhandenen amtlichen Unterlagen und Geodatenbeständen sowie den von Ihnen im Rahmen der Eigentümerabfrage gemachten Angaben.

7. Empfänger der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb der Stadt Herrenberg ausschließlich den mit dem Verfahren befassten Stellen zugänglich gemacht. Soweit erforderlich, können Daten an folgende Stellen weitergegeben werden:

Eine Übermittlung in Staaten außerhalb der Europäischen Union erfolgt nicht.

8. Dauer der Speicherung

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung des Verfahrens, die Vorbereitung möglicher Grundstücksgeschäfte sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Kommt kein Grundstücksgeschäft zustande, werden die Daten nach Abschluss des Verfahrens und Ablauf der einschlägigen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Teilnahme an der Eigentümerabfrage ist freiwillig. Ohne die Bereitstellung der erforderlichen Angaben kann die Stadt Herrenberg Ihre Mitwirkungsbereitschaft im Rahmen des freiwilligen Ankaufsverfahrens jedoch nicht berücksichtigen.

10. Ihre Rechte

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung das Recht auf

11. Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 615541-0 · E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

Hinweis zur technischen Umsetzung der Online-Abfrage: Die digitale Abfrage wird im Auftrag der Stadt Herrenberg betrieben. Angaben zu den eingesetzten Auftrags- verarbeitern und der technischen Verarbeitung finden Sie in der ergänzenden Datenschutzerklärung zur Online-Abfrage. Maßgeblich sind die vorstehenden Datenschutzhinweise der Stadt Herrenberg.